CASHBACK VOM FINANZAMT

Schon wieder die Steuererklärung machen? Wo man doch sowieso nichts davon hat? Das muss nicht so sein! Wenn du es klug anstellst, kannst du dir nämlich ordentlich Cashback sichern - zum Beispiel mit einem Bürostuhl! Wie genau das funktioniert und worauf du Acht geben musst, haben wir in einem ausführlichen Blog Beitrag für dich erklärt:

 

Schnell und einfach - Büromöbel, die du direkt absetzen kannst

Um es dir aber noch leichter zu machen, haben wir dir hier direkt eine Übersicht erstellt, welche Bürostühle du als “geringwertiges Wirtschaftsgut” direkt von der Steuer absetzen kannst.

-10%

EVERY Active

Edition #08
Grün | Hellgrau
569 € 512,10 €
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PURE Fashion

Edition #01
Black | Black
949 €
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JOYCE Interior

Edition #03
Rosa | Weiß
669 €
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EVERY Interior

Edition #07
Schwarz | Weiß
459 €
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PURE Interior

Edition #08
Hellblau | Weiß
699 €
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-10%

PURE Active

Edition #09
Orange | Hellgrau
729 € 656,10 €
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Diese Stühle schreibst du über einen längeren Zeitraum ab

Du hast dich in einen Drehstuhl verguckt, der über 800€ netto, bzw. 952€ inkl. Mwst. kostet? Keine Sorge! Auch für teurere Büroeinrichtung kannst du dir Cashback vom Finanzamt sichern! Hierfür gilt lediglich ein längerer Abschreibungszeitraum von 13 Jahren.

SILVER Black

Edition #01
Black | Black
4.500 €
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VINTAGE Classic

Edition #01
Black | Black
3.200 €
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VINTAGE Modern

Edition #02
Black | Black
1.500 €
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VINTAGE Modern

Edition #03 LE
Black | Black
1.900 €
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VINTAGE Modern

Edition #04 LE
Black | Black
1.900 €
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Rechtlicher Disclaimer

Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Inhalt ist informativ und dient der Orientierung, kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerberatung aber nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Der Claim “Cashback vom Finanzamt” ist darüber hinaus nicht wörtlich zu nehmen. Der Abzug von Anschaffungskosten führt zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und damit zu einer Reduzierung der Steuerlast, gegebenenfalls auch zu einer späteren Steuererstattung.