CASHBACK VOM FINANZAMT
Schon wieder die Steuererklärung machen? Wo man doch sowieso nichts davon hat? Das muss nicht so sein! Wenn du es klug anstellst, kannst du dir nämlich ordentlich Cashback sichern - zum Beispiel mit einem Bürostuhl! Wie genau das funktioniert und worauf du Acht geben musst, haben wir in einem ausführlichen Blog Beitrag für dich erklärt:
Schnell und einfach - Büromöbel, die du direkt absetzen kannst
Um es dir aber noch leichter zu machen, haben wir dir hier direkt eine Übersicht erstellt, welche Bürostühle du als “geringwertiges Wirtschaftsgut” direkt von der Steuer absetzen kannst.
Diese Stühle schreibst du über einen längeren Zeitraum ab
Du hast dich in einen Drehstuhl verguckt, der über 800€ netto, bzw. 952€ inkl. Mwst. kostet? Keine Sorge! Auch für teurere Büroeinrichtung kannst du dir Cashback vom Finanzamt sichern! Hierfür gilt lediglich ein längerer Abschreibungszeitraum von 13 Jahren.
Rechtlicher Disclaimer
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Der Claim “Cashback vom Finanzamt” ist darüber hinaus nicht wörtlich zu nehmen. Der Abzug von Anschaffungskosten führt zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und damit zu einer Reduzierung der Steuerlast, gegebenenfalls auch zu einer späteren Steuererstattung.